LEADDESK – ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Datum der letzten Überarbeitung: 14. November 2024. Wir haben einen neuen Abschnitt 13.1 bezüglich des Referenzrechts hinzugefügt

13.1 Sofern zwischen den Parteien nicht anders vereinbart, gewährt der Kunde LeadDesk eine nicht-exklusive, weltweite, gebührenfreie Lizenz zur Nutzung des Namens, Logos und der Marken des Kunden zu Marketing- und Werbezwecken. Dies umfasst, ist jedoch nicht beschränkt auf die Nutzung des Namens und Logos des Kunden auf der Website von LeadDesk, in Kundenlisten, Fallstudien, Pressemitteilungen und anderen Marketingmaterialien. LeadDesk stellt sicher, dass jede solche Nutzung in Übereinstimmung mit den Markenrichtlinien des Kunden erfolgt (falls bereitgestellt). Der Kunde kann diese Erlaubnis jederzeit schriftlich widerrufen, und LeadDesk wird die Verwendung des Namens, Logos oder der Marken des Kunden in neuen Materialien nach einer angemessenen Frist einstellen.

 

1.BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

Die folgenden Begriffe haben im Vertrag die ihnen nachstehend jeweils zugewiesene Bedeutung:

„Kunde“ bezeichnet das Unternehmen, das die im Bestellschein angegebenen LeadDesk-Produkte nach Maßgabe des Vertrags abonniert oder gekauft hat.

„Kundendaten“ bezeichnet alle Daten, die ein Kunde, ein Benannter Benutzer oder eine andere für den Kunden handelnde Person im LeadDesk-Dienst verarbeitet, speichert, generiert oder an den LeadDesk-Dienst übermittelt. Die Kundendaten können Personenbezogene Daten enthalten.

„Benannte Nutzer“ bezeichnet die Mitarbeiter, Handelsvertreter oder Auftragnehmer des Kunden oder die vom Kunden benannten Mitarbeiter, Handelsvertreter oder Auftragnehmer, denen gemäß dem Vertrag das Recht zur Nutzung des LeadDesk-Dienstes gewährt wurde, soweit sie von der Lizenz des Kunden abgedeckt sind. Die Anzahl dieser Nutzer ist im Bestellschein festgelegt.

„Registrierte Nutzer“ bezeichnet alle natürlichen Personen, die ein Benutzerkonto bei einem von LeadDesk angebotenen Onlinedienst registriert haben.

„Rechte an geistigem Eigentum“ bezeichnet alle Urheberrechte, ähnliche Rechte und hiermit in Zusammenhang stehende Rechte (einschließlich Datenbank- und Katalogrechte), Patente, Gebrauchsmuster, Marken, Geschäftsgeheimnisse, Know-how und sonstigen Formen eingetragener und oder nicht eingetragener Rechte an geistigem Eigentum sowie jede Anmeldung eines der vorstehenden Rechte.

„LeadDesk-Produkte“ bezeichnet den LeadDesk-Dienst und alle weiteren Dienste, Produkte und Datenbanken sowie jede Software oder Ausrüstung, die dem Kunden vom Anbieter zur Verfügung gestellt werden, einschließlich ggf., ohne darauf beschränkt zu sein, der Telekommunikationsdienste.

„LeadDesk-Dienst“ bezeichnet den rechtlich geschützten „LeadDesk“-Online-Softwaredienst, wie im Bestellschein angegeben, oder einen im Bestellschein angegebenen Kommunikationsdienst.

„Bestellschein“ bezeichnet Anlage 1 zum Vertrag.

„Partei“ bezeichnet den Kunden oder den Anbieter (gemeinsam die „Parteien“).

„Personenbezogene Daten“ bezeichnet alle sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehenden Informationen, die der Anbieter im Auftrag des Kunden verarbeitet.

„Telekommunikationsdienste“ bezeichnet die dem Kunden nach Maßgabe des Vertrags vom Anbieter zur Verfügung gestellten Kommunikationsdienste und Telefonnetzwerkdienste.

Im Vertrag haben die Begriffe „Verantwortlicher“, Auftragsverarbeiter“, „personenbezogene Daten“ und „Verarbeitung“ die ihnen in der Datenschutz-Grundverordnung (EU 2016/679) oder anderen anwendbaren Datenschutzgesetzen zugewiesene Bedeutung und sind entsprechend auszulegen.

 

2 LEADDESK-PRODUKTE

2.1 Nach dem Abonnement des LeadDesk-Dienstes durch den Kunden gewährt der Anbieter dem Kunden und etwaigen Benannten Nutzern vorbehaltlich der Bestimmungen des Vertrags und der Zahlung der im Bestellschein oder in der jeweils gültigen Preisliste des Anbieters angegebenen Gebühren eine befristete, nicht ausschließliche (einfache) und nicht übertragbare Lizenz für den Zugang zum und die Nutzung vom LeadDesk-Dienst, ausschließlich zur internen Nutzung durch den Kunden während der Laufzeit des Vertrags.

2.2 Nachdem der Kunde die (im Bestellschein angegebene) LeadDesk-Ausrüstung gemietet hat, sind der Kunde und die Benannten Nutzer zur Nutzung der LeadDesk-Ausrüstung ausschließlich zum Zweck der Nutzung der in dem Vertrag dargelegten LeadDesk-Produkte während der Laufzeit des Vertrags berechtigt. Der Kunde hat die LeadDesk-Ausrüstung mit der gebührenden Sorgfalt zu behandeln und ist nicht berechtigt, Dritten ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters Zugang zu der LeadDesk-Ausrüstung zu gewähren. Die im Rahmen des Vertrags an den Kunden vermietete LeadDesk-Ausrüstung bleibt stets das Eigentum des Anbieters. Der Kunde kann die LeadDesk-Ausrüstung auch kaufen. In diesem Fall geht das Eigentum an der LeadDesk-Ausrüstung auf den Kunden über, sobald er den Preis der Ausrüstung in Übereinstimmung mit der jeweils gültigen Preisliste des Anbieters vollständig gezahlt hat. Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung sowohl der gemieteten als auch der gekauften LeadDesk-Ausrüstung geht bei Übergabe an den Spediteur auf den Kunden über. Bei einer Rückgabe der LeadDesk-Ausrüstung an den Anbieter, geht die Gefahr erst mit Übergabe an den Anbieter über.

2.3 Der Kunde ist im Rahmen des Vertrags nicht berechtigt, die LeadDesk-Produkte zu kopieren, zu vervielfältigen, zu ändern, zu dekompilieren, einem Reverse Engineering zu unterziehen, auf den Quellcode der LeadDesk-Produkte zuzugreifen oder die LeadDesk-Produkte zu übertragen, abzutreten, unterzulizenzieren, zu vertreiben oder einer anderen Nutzung zu unterwerfen, die nicht nach dem Vertrag oder anwendbarem Recht ausdrücklich erlaubt ist oder die Rechte an geistigem Eigentum in Bezug auf die LeadDesk-Produkte oder einen Teil davon oder andere Rechte Dritter an geistigem Eigentum anderweitig verletzt. Der Kunde erkennt an, dass bestimmte Teile der LeadDesk-Produkte gesonderten Bedingungen von LeadDesk oder einem Dritten unterliegen können.

2.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, i) die LeadDesk-Produkte in einer Art und Weise zu nutzen, die die LeadDesk-Produkte beschädigen, deaktivieren, überlasten oder beeinträchtigen könnte; ii) Data-Mining, Robots, Scraping oder ähnliche Methoden zur Datenerfassung oder -extraktion zu verwenden; iii) die LeadDesk-Produkte zu verwenden, zu verkaufen, zu vermieten, zu übertragen, zu lizenzieren oder einer anderen Person anderweitig zur Verfügung zu stellen, sofern dies nicht in dem Vertrag ausdrücklich gestattet ist; iv) den Gebrauch und die Nutzung der LeadDesk-Produkte durch andere Kunden zu beeinträchtigen; v) Urheberrechtshinweise von den LeadDesk-Produkten zu entfernen, zu verbergen oder zu löschen; und vi) Nutzungskontroll- oder Kopierschutzfunktionalitäten der LeadDesk-Produkte zu umgehen oder dies zu versuchen.

2.5 Alle Rechte an geistigem Eigentum in Bezug auf die LeadDesk-Produkte bleiben stets das alleinige und ausschließliche Eigentum des Anbieters und/oder eines etwaigen Dritten. Keine Bestimmung des Vertrags stellt eine Übertragung von Rechten des Anbieters oder eines Dritten an geistigem Eigentum auf den Kunden dar. Der Anbieter behält sich alle nicht ausdrücklich dem Kunden gewährten Rechte vor.

2.6 Der Anbieter unternimmt wirtschaftlich zumutbare Anstrengungen, um die in dem Vertrag vereinbarten Installationsdienste für die LeadDesk-Produkte und etwaige zugehörige Materialien innerhalb eines angemessenen Zeitraums zur Verfügung zu stellen. Die Telekommunikationsdienste sind innerhalb eines (1) Monats nach Inkrafttreten des Vertrags oder innerhalb eines zwischen den Parteien gesondert vereinbarten Zeitraums bereitzustellen. Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, obliegt dem Kunden die Installation der LeadDesk-Produkte in seinen Datensystemen. Der Anbieter hat dem Kunden jedoch den in Ziffer 3 vorgesehenen Support zu gewähren. Werden Ansprüche wegen abweichender Beschaffenheit, Verzugs oder Mängeln in Bezug auf die LeadDesk-Produkte oder wegen einer Vertragspflichtverletzung nicht innerhalb von sieben (7) Tagen nach Lieferung oder nach dem Zeitpunkt, an dem der Mangel erstmals erkennbar war oder die Vertragsverletzung erfolgte, vom Kunden gemeldet, gelten alle LeadDesk-Produkte als in Übereinstimmung mit dem Vertrag angenommen und geliefert. Der Anbieter hat ein Recht auf Erstattung aller zusätzlichen Kosten, die aufgrund eines vom Kunden verursachten Annahmeverzugs anfallen.

2.7 Dem Kunden obliegt neben der Konfigurierung der Nutzerumgebung in Übereinstimmung mit den Anweisungen des Anbieters der Erwerb aller Netzwerk-, Internet- und Telekommunikationsanbindungen sowie aller technischen und betrieblichen Ausrüstungen und Umgebungen, die für die Nutzung der LeadDesk-Produkte erforderlich sind (ausgenommen der vom Anbieter ggf. bereitgestellten technischen Ausrüstung).

2.8 Der Anbieter stellt dem Kunden Kennungen wie Telefonnummern, IP-Adressen, Benutzerkennungen und sonstige technische Adressen und Kennungen zur Verfügung, die vom Kunden ausschließlich für die vereinbarten Zwecke zu verwenden sind. Vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung enden mit der Beendigung des Vertrags alle Rechte des Kunden in Bezug auf das Vorstehende. Der Anbieter hat das Recht zur Vornahme von Änderungen an Kennungen, sie sich auf die Dienste beziehen, soweit behördliche Anordnungen, der Aufbau des Netzwerks oder dienstbedingte oder technische Gründe dies erforderlich machen. Der Anbieter hat den Kunden mit einer angemessenen Vorankündigung schriftlich von den Änderungen und deren Umsetzung in Kenntnis zu setzen.

2.9 Der Kunde hat diejenigen Benannten Nutzer innerhalb der Gruppe von Registrierten Nutzern zu benennen, die zur Nutzung des LeadDesk-Dienstes in Übereinstimmung mit dem Vertrag und im Rahmen der Lizenz berechtigt sein sollen. Der Kunde kann höchstens die im Bestellschein angegebene Anzahl von Benannten Nutzern benennen

2.10 Der Kunde erkennt an, dass es sich beim LeadDesk-Service um einen generischen SaaS-Dienst handelt, der Kunden in unterschiedlichen Rechtsgebieten zur Verfügung gestellt wird, und dass ein Teil der in den LeadDesk-Produkten inbegriffenen oder über diese verfügbaren Funktionen durch am Standort des Kunden geltende Gesetze und Vorschriften eingeschränkt oder verboten sein können. Der Kunde ist für die Sicherstellung der rechtmäßigen Anwendung solcher Funktionen verantwortlich. Der Kunde verpflichtet sich zur Einholung sämtlicher die Verwendung dieser Funktionen betreffender rechtlicher Beurteilungen vor dem Beginn ihrer Nutzung. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Einholung der zur Nutzung besagter Funktionen erforderlichen Genehmigungen und die Bereitstellung der damit verbundenen Informationen, Benachrichtigungen und Anweisungen. Aus Gründen der Klarheit schließt der Anbieter jegliche Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der Nutzung von in oder über LeadDesk-Produkten verfügbaren Funktionen durch den Kunden aus. Ohne Einschränkung des Vorstehenden erkennt der Kunde insbesondere an, dass der LeadDesk-Service die Aufzeichnung von über LeadDesk gerouteten Telefonaten ermöglicht, und dass es in der Verantwortung des Kunden liegt, die Rechtmäßigkeit der Erstellung und Nutzung solcher Aufzeichnungen sicherzustellen, das Einverständnis zu der Aufzeichnung einzuholen und die mit Aufzeichnungen dieser Art zusammenhängenden Benachrichtigungen und Informationen bereitzustellen.

 

3 SUPPORT

3.1 Der Anbieter hat im Rahmen des in dem Vertrag vorgesehenen LeadDesk-Dienstes wirtschaftlich zumutbare Anstrengungen zu unternehmen, um dem Kunden über einen Zeitraum von einem (1) Monat ab Beginn des LeadDesk-Dienstes, höchstens jedoch für eine Dauer von fünfzehn (15) Arbeitsstunden, bei der Nutzung und Installation des hierin erworbenen LeadDesk-Dienstes Fernsupport und Fernunterstützung zu bieten und angemessene Fragen des Kunden in Bezug auf den LeadDesk-Dienst zu beantworten.

3.2 Zusätzlich zu den vorstehend in Ziffer 3.1 aufgeführten Supportleistungen kann der Kunde zu den jeweils in der Preisliste des Anbieters angegebenen Preisen weitere Installations-, Support-, Vor-Ort-Support-, Beratungs- und Schulungsleistungen in Bezug auf die Nutzung der LeadDesk-Produkte vom Anbieter bestellen.

 

4 ÄNDERUNGEN DER LEADDESK-PRODUKTE

4.1 Der Anbieter kann die LeadDesk-Produkte oder einen Teil davon von Zeit zu Zeit nach alleinigem Ermessen ändern und aktualisieren oder einstellen. Erfordern die Änderungen der LeadDesk-Produkte Änderungen an der Ausrüstung oder Software des Kunden, hat LeadDesk den Kunden mindestens eine (1) Woche vor Umsetzung der Änderungen an den LeadDesk-Produkten von den erforderlichen Änderungen in Kenntnis zu setzen. Der Kunde hat die Änderungen an seiner Ausrüstung oder Software auf eigene Kosten vorzunehmen.

4.2 Alle weiteren, vom Kunden verlangten Entwicklungsarbeiten an den LeadDesk-Produkten, die ausschließlich durch den Anbieter vorgenommen werden dürfen, und die dafür zu zahlenden Gebühren und Preise sind stets mit dem Anbieter gesondert schriftlich zu vereinbaren.

 

5 KUNDENDATEN UND DATENSCHUTZ

5.1 Der Kunde kann in Verbindung mit der Nutzung des LeadDesk-Dienstes verschiedene Kundendaten zur Verarbeitung im Auftrag des Kunden an den Anbieter übermitteln. Die Kundendaten können Personenbezogene Daten enthalten. Hinsichtlich dieser Personenbezogenen Daten fungiert der Kunde als Verantwortlicher und der Anbieter als Auftragsverarbeiter im Sinne der geltenden Datenschutzgesetze. Die folgenden Bestimmungen dieser Ziffer betreffen die vom Anbieter für den Kunden verarbeiteten Personenbezogenen Daten.

5.2 Der Anbieter und der Kunde haben die EU-Verordnung 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr („Verordnung“) und alle anwendbaren europäischen, inländischen und ausländischen Datenschutzgesetze in ihrer jeweils geltenden Fassung zu befolgen.

5.3 Die Verantwortung für die rechtmäßige Erfassung, Verarbeitung, Verwendung und Richtigkeit der Personenbezogenen Daten sowie für die Wahrung der Rechte der betroffenen Personen obliegt allein dem Kunden. Wenn und soweit dies gesetzlich erforderlich ist, hat der Kunde die betroffenen Personen von der Verarbeitung ihrer Personenbezogenen Daten durch den Anbieter zu unterrichten und ggf. ihre Einwilligung einzuholen. Der Kunde hat den Anbieter unverzüglich von allen Angelegenheiten in Kenntnis zu setzen, die für den Anbieter hinsichtlich der Erfüllung seiner Pflichten aus dem Vertrag oder den anwendbaren Datenschutzgesetzen von Bedeutung sind. Zur Klarstellung wird hiermit festgehalten, dass der Anbieter dem Kunden, betroffenen Personen oder Dritten gegenüber in keiner Weise einer Verantwortung oder Haftung für Schäden oder Ansprüche unterliegt, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde seine gesetzlichen Pflichten oder seine Pflichten aus dem Vertrag nicht erfüllt hat.

5.4 Bei den verarbeiteten Personenbezogenen Daten kann es sich z.B. um Personenbezogene Daten der Endkunden und Zielpersonen für Direktvermarktungs- oder sonstige Mitteilungen des Kunden handeln, wie deren Name, Kontaktdaten und Kommunikationen (Telefonate) zwischen diesen betroffenen Personen und dem Kunden.

5.5 Der Anbieter verpflichtet sich, Personenbezogene Daten lediglich in dem in dem Vertrag vereinbarten Umfang zu verarbeiten.

5.6 Die Parteien haben geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz und zur Sicherung der Personenbezogenen Daten innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs zu treffen, um die Personenbezogenen Daten vor einer unerlaubten oder unrechtmäßigen Verarbeitung oder einem unerlaubten oder unrechtmäßigen Zugriff sowie vor einem zufälligen Untergang oder einer zufälligen Vernichtung oder Beschädigung zu schützen. Diese Maßnahmen enthalten, soweit erforderlich und zweckmäßig, unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten sowie der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen die folgenden Maßnahmen:

  • Kontrollen des Zugangsrechts zu Systemen, die Personenbezogene Daten enthalten;
  • Pseudonymisierung und Verschlüsselung Personenbezogener Daten;
  • die Fähigkeit, die Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme und Dienste im Zusammenhang mit der Verarbeitung auf Dauer sicherzustellen;
  • die Fähigkeit, die Verfügbarkeit der Personenbezogenen Daten und den Zugang zu ihnen bei einem physischen oder technischen Zwischenfall rasch wiederherzustellen;
  • ein Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung.

5.7 Der Anbieter hat auf Wunsch und auf Kosten des Kunden einen Prüfbericht hinsichtlich der Erfüllung seiner Pflichten aus dem Vertrag von einem unabhängigen Prüfer einzuholen und an den Kunden weiterzuleiten. Der Prüfbericht ist auf der Grundlage eines anerkannten Standards für derartige Prüfberichte zu erstellen. Der Prüfbericht ist innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach der Anforderung durch den Kunden an diesen weiterzuleiten. Zur Klarstellung sei angemerkt, dass stets aktuelle ISO27001- und SOC2-Berichte diese Anforderung erfüllen.

5.8 Der Kunde hat zusätzlich das Recht, die Anlagen und Verarbeitungsaktivitäten des Anbieters im Rahmen des Vertrags einmal im Jahr auf eigene Kosten und gegen eine angemessene Entschädigung des Anbieters entweder unabhängig oder mithilfe eines vom Kunden beauftragen Drittprüfers zu prüfen, um die Einhaltung der anwendbaren Datenschutzgesetze und des Vertrags zu bewerten. Unterlässt es der Anbieter, seine ISO27001- und SOC2-Berichte zu aktualisieren und dem Kunden gemäß Ziffer 5.7 zur Verfügung zu stellen, hat der Anbieter kein Anrecht auf eine Entschädigung für seine Unterstützung bei der Prüfung. Die Einzelheiten der Prüfung werden von den Parteien gesondert schriftlich vereinbart. Vorbehaltlich einer anderslautenden, zwingenden Entscheidung der zuständigen Behörden hat der Kunde den Anbieter dreißig (30) Tage im Voraus von der Durchführung einer Prüfung zu unterrichten.

5.9 Der Drittprüfer hat auf Wunsch des Anbieters eine übliche Geheimhaltungsvereinbarung zu unterzeichnen und alle vom Anbieter erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und darf diese Informationen lediglich dem Kunden gegenüber offenlegen.

5.10 Der Anbieter hat dem Prüfer während der vereinbarten Zeit innerhalb der üblichen Geschäftszeiten des Anbieters Zugang zu seinen Räumlichkeiten und Datensystemen zu gewähren, sodass die Prüfung die Sicherheit der Geschäftstätigkeiten oder Dienste des Anbieters oder den Schutz der Personenbezogenen Daten seiner anderen Kunden in keiner Weise beeinträchtigt. Der Anbieter stellt dem Prüfer auf dessen Wunsch alle angemessenerweise angeforderten Informationen, Unterlagen und sonstigen Materialien zur Verfügung und unterstützt ihn auch anderweitig in zumutbarem Umfang bei der Durchführung der Prüfung.

5.11 Alle vom Anbieter bei der Verarbeitung Personenbezogener Daten genutzten Server, Service Center etc. befinden sich im Europäischen Wirtschaftsraum („EWR“). Der Kunde hat das Recht, vom Anbieter von Zeit zu Zeit eine Angabe dieser Standorte anzufordern.

5.12 Der Anbieter behält sich das Recht vor, in Zukunft außerhalb des Sitzstaates des Kunden und außerhalb des EWR ansässige Unterauftragsverarbeiter zu beauftragen. Sollte die Verarbeitung durch einen solchen Unterauftragsverarbeiter einem EU-Datenschutzgesetz unterliegen und sollten Personenbezogene Daten aus dem EWR an einen Unterauftragsverarbeiter zur Verarbeitung in einem Land außerhalb des EWR übermittelt werden, dessen Datenschutzniveau nach Auffassung der Europäischen Kommission nicht ausreichend ist, verpflichtet sich der Anbieter, geeignete Vereinbarungen zu treffen, indem er Maßnahmen in Übereinstimmung mit der Verordnung trifft, z.B. von der Europäischen Kommission angenommene oder genehmigte Standardvertragsklauseln.

5.13 Der Anbieter unterstützt den Kunden unverzüglich und in einem unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung wirtschaftlich zumutbarem Umfang bei der Bearbeitung von Anträgen von Personen, die ihre Rechte als betroffene Personen geltend machen. Der Anbieter hat im Zusammenhang mit dem Vorstehenden ein Recht auf eine angemessene Entschädigung.

5.14 Zudem unterstützt der Anbieter den Kunden gegen eine angemessene Entschädigung und in einem unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der dem Anbieter zur Verfügung stehenden Informationen wirtschaftlich zumutbarem Umfang bei der Erfüllung der Pflichten des Kunden zur Durchführung von Datensicherheits- und Datenschutz-Folgenabschätzungen, bei der Meldung von Verstößen und bei der vorherigen Konsultation der zuständigen Aufsichtsbehörde in Übereinstimmung mit dem anwendbaren Datenschutzgesetz.

5.15 Des Weiteren ist der Anbieter verpflichtet und hat seine Mitarbeiter (einschließlich der Mitarbeiter seiner Unterauftragnehmer) zu veranlassen:

  • Personenbezogene Daten ausschließlich in Übereinstimmung mit den schriftlichen Anweisungen des Kunden und nicht für seine eigenen Zwecke zu verarbeiten;
  • sicherzustellen, dass sich die Personenbezogene Daten verarbeitenden Personen zur Geheimhaltung verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.

5.16 Der Anbieter hat den Kunden unverzüglich schriftlich zu unterrichten, sobald ihm eine Verletzung des Schutzes Personenbezogener Daten oder andere Ereignisse, bei denen die Sicherheit der im Namen des Kunden verarbeiteten Personenbezogenen Daten verletzt wurde, zur Kenntnis gelangt sind. Die Unterrichtung des Kunden durch den Anbieter hinsichtlich des Verletzung muss mindestens die nachstehenden Angaben enthalten:

  • Beschreibung der Art der Verletzung;
  • Name und Kontaktdaten der Anlaufstelle des Anbieters, bei der weitere Informationen erhältlich sind;
  • Beschreibung der vom Anbieter zur Behebung der Verletzung ergriffenen Maßnahmen einschließlich etwaiger Maßnahmen zur Abmilderung ihrer möglichen nachteiligen Auswirkungen.

5.17 Der Kunde erkennt an, dass der Anbieter Kundendaten lediglich für eine begrenzte, vom Anbieter nach alleinigem Ermessen festgelegte Zeit speichert und dass der Kunde selbst allein für die Speicherung angemessener Sicherungskopien der Kundendaten verantwortlich ist. Der Kunde erkennt insbesondere an, dass der Anbieter Aufzeichnungen oder Bänder von Telefonaten lediglich für einen Zeitraum von drei (3) Monaten speichert. Der Kunde kann zu dem in der jeweils gültigen Preisliste des Anbieters angegebenen Preis eine längere Speicherzeit kaufen.

5.18 Personenbezogene Daten werden bis zu dem Zeitpunkt in Übereinstimmung mit dem Vertrag verarbeitet, an dem der Kunde die Nutzung der LeadDesk-Produkte nach Maßgabe des Vertrags einstellt.

5.19 Nach der Beendigung oder dem Ablauf des Vertrags oder nachdem der Kunde die Nutzung der LeadDesk-Produkte endgültig eingestellt hat, hat der Anbieter die sich noch in seinem Besitz befindlichen Personenbezogenen Daten innerhalb eines angemessenen Zeitraums dauerhaft von seinen Speichermedien zu löschen, soweit der Anbieter nicht gesetzlich zur weiteren Speicherung der Personenbezogenen Daten verpflichtet ist. Der Anbieter hat die Löschung auf Wunsch des Kunden schriftlich zu bestätigen. Zu einer Löschung von Kopien der Personenbezogenen Daten von seinen Backup-Servern ist der Anbieter jedoch erst bei der planmäßigen Löschung der Sicherungskopien verpflichtet.

5.20 Der Kunde behält das Eigentum und alle Rechte an geistigem Eigentum an den Kundendaten. Der Kunde gewährt dem Anbieter eine nicht ausschließliche (einfache), unterlizenzierbare, übertragbare, weltweite, unentgeltliche Lizenz und Erlaubnis zur Nutzung, Vervielfältigung, Verarbeitung, Speicherung, Änderung und anderweitigen Verwertung

  • der Kundendaten zum Zweck der Bereitstellung der LeadDesk-Produkte für den Kunden; und
  • generalisierter und anonymisierter Kundendaten zum Zweck der Weiterentwicklung der LeadDesk-Produkte und der Erstellung von Statistiken (wie in Ziffer 7.3 definiert) für Registrierte Nutzer, vorbehaltlich der von anwendbaren Datenschutzgesetzen vorgesehenen Beschränkungen. Die dem Anbieter nach dieser Ziffer 5.20 Abs. 2 gewährte Lizenz dauert über den Ablauf oder die Beendigung des Vertrags fort.

5.21 Der Kunde hat sicherzustellen, dass er über die Befugnis und die Genehmigungen verfügt, die nach anwendbaren Gesetzen für die Gewährung der hierin gewährten Nutzungsrechte erforderlich sind.

5.22 Der Kunde hat den Anbieter in Bezug auf alle Verluste, Schäden, Ansprüche und jegliche Haftung aufgrund seines Verstoßes gegen diese Ziffer 5 freizustellen.

 

6 ALLGEMEINE RECHTE UND VERANTWORTLICHKEITEN DES KUNDEN

6.1 Die Person, die den Vertrag unterzeichnet oder in anderer Weise annimmt, sichert zu, dass sie befugt ist, den im Bestellschein genannten Kunden rechtswirksam zu verpflichten.

6.2 Der Kunde ist zur vertraulichen Behandlung und zur Sicherung aller Kennungen, Identifizierungscodes, Passwörter und aller sonstigen vertraulichen Informationen, die die LeadDesk-Produkte und deren Bereitstellung betreffen, verpflichtet und hat sicherzustellen, dass alle Benannten Nutzer die in dem Vertrag genannten Pflichten erfüllen. Der Kunde ist für jegliche Nutzung der ihm zur Verfügung gestellten Kennungen sowie für die sachgemäße Verwaltung der Kennungen und deren vertrauliche Behandlung und Sicherung verantwortlich.

6.3 Der Kunde hat den Anbieter unverzüglich über Gefährdungen oder vermutete Gefährdungen der Sicherheit der LeadDesk-Produkte und über eine etwaige unbefugte Offenlegung von die LeadDesk-Produkte betreffenden vertraulichen Informationen oder Personenbezogenen Daten sowie für den Fall, dass der Kunde Grund zu der Annahme hat oder vermutet, dass Kennungen anderen Personen als den ursprünglich benannten Nutzern tatsächlich oder möglicherweise offengelegt wurden, zu informieren.

6.4. Der Kunde kann die Anzahl der von ihm genutzten Lizenzen reduzieren, soweit dies im Vertrag ausdrücklich geregelt ist. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter etwaige Reduzierungen mitzuteilen. Die Reduzierung genutzter Lizenzen in dem vertraglich vorgesehenen Umfang ist bei der Rechnungsstellung zu berücksichtigen, vorausgesetzt, der Kunde teilt die Reduzierung der Anzahl der Lizenzen bis zum 15. des der nächsten Rechnung vorausgehenden Monats mit (die Reduzierung gilt dann für diesen Folgemonat).

6.5 In Bezug auf sämtliches Telemarketing, Direktmarketing und anderweitiges Marketing, das vom Kunden oder von einem Unterauftragnehmer des Kunden unter Verwendung der LeadDesk-Produkte durchgeführt wird, stellt der Kunde sicher, dass alle einschlägigen Datenschutz- und Verbraucherschutzgesetze und sonstigen Gesetze, insbesondere lauterkeits- und telemedienrechtliche Regelungen zu Werbung, eingehalten werden.

 

7 REGISTRIERTE NUTZER

7.1 Diese Ziffer 7 gilt für die Beziehung zwischen Registrierten Nutzern und dem Anbieter. Die sich aus Ziffer 2.3, 2.4, 6.2, 6.3 und 9 ergebenden Pflichten gelten für Registrierte Nutzer; darüber hinaus finden Ziffer 2.5, 4.1, 11 und 13 sowie gegebenenfalls weitere Bedingungen Anwendung. Die Anmeldung beim Dienst ist kostenlos. Die Pflicht zur Zahlung von Entgelten gem. Ziffer 8 bleibt hiervon unberührt.

7.2 Diese Ziffer 7 beschränkt in keiner Weise die Rechte und Pflichten betreffend den Vertrag zwischen den Parteien, insbesondere nicht die Pflicht zur Zahlung von Entgelten gem. Ziffer 8. Zur Klarstellung: Die Bedingungen gemäß dieser Ziffer 7 lassen die Rechte des Kunden und der Benannten Nutzer zur vertragsgemäßen Nutzung des LeadDesk-Dienstes oder der LeadDesk-Produkte unberührt.

7.3 Der LeadDesk-Dienst speichert, erfasst und erstellt Informationen zu den Benannten Nutzern, die im Rahmen der Nutzung des LeadDesk-Dienstes erstellt werden („Statistiken“). Die Statistiken umfassen u.a. Statistiken und statistische Daten sowie allgemeine Informationen über die Häufigkeit, mit der Benannte Nutzer den Dienst nutzen und sich darin einloggen.

7.4 Der Anbieter handelt in Bezug auf die Registrierten Nutzer und diese Nutzer betreffende Personenbezogene Daten als der Verantwortliche. Die Verordnung und das einschlägige europäische, inländische und ausländische Datenschutzrecht in der jeweils gültigen Fassung finden auf die Verarbeitung Personenbezogener Daten Anwendung. Weitere Informationen zur Verarbeitung Personenbezogener Daten sind in der Datenschutzerklärung des Anbieters enthalten.

7.5 Soweit die Statistiken Kundendaten enthalten, ist der Anbieter zur Auswertung generalisierter und anonymisierter Kundendaten berechtigt, um für Registrierte Nutzer Statistiken im Sinne von Ziffer 7 nach Maßgabe von Ziffer 5.20 Absatz 2 bereitzustellen.

7.6 Registrierte Nutzer sind berechtigt, sich in ihre Konten einzuloggen und innerhalb dieser Konten die jeweils vom Anbieter zugelassenen Funktionalitäten zu nutzen sowie von den Statistiken nach Treu und Glauben zur eigenen Verwendung Gebrauch zu machen.

7.7 Statistiken sind Registrierten Nutzern ab dem Zeitpunkt bereitzustellen, an dem der Registrierte Nutzer ein Konto für sich erstellt. Der Registrierte Nutzer ist berechtigt, sein Konto jederzeit zu schließen und die Nutzung des LeadDesk-Dienstes zu beenden. Außerdem ist der Anbieter berechtigt, die Bereitstellung von Statistiken mit sofortiger Wirkung zu beenden und das Konto eines Registrierten Nutzers zu löschen, wenn dies aufgrund einer missbräuchlichen Verwendung oder zur Abwendung eines Schadens für notwendig erachtet wird. Hat ein Registrierter Nutzer sein Konto 3 Jahre lang nicht genutzt, ist LeadDesk berechtigt, den Zugang zu diesem Konto zu sperren und es nach seinem eigenen Ermessen zu schließen. Außerdem ist der Anbieter jederzeit berechtigt, die Bereitstellung von Statistiken an Registrierte Nutzer nach dieser Ziffer 7 zu beenden oder die Pflicht zur Bereitstellung der Statistiken an eine andere Person zu übertragen.

7.8 Haftungsbegrenzung des Anbieters. Der Anbieter haftet in keiner Weise für die Richtigkeit der Statistiken oder für die Funktionsfähigkeit des LeadDesk-Dienstes oder für Registrierten Nutzern aufgrund der Nutzung des LeadDesk-Dienstes entstehende Schäden oder für im Zusammenhang damit entstehende Schäden; ebenso haftet der Anbieter nicht für Schäden Dritter, die Registrierte Nutzer durch die Nutzung des LeadDesk-Dienstes oder der Statistiken verursachen. Die Haftung des Anbieters wegen Vorsatzes bleibt hiervon unberührt.

7.9 Im Falle eines Widerspruchs zwischen einer Bedingung dieser Ziffer 7 und einer anderen in diesen AGB enthaltenen Bedingung sind die Bedingungen dieser Ziffer 7 maßgeblich, was die Bereitstellung von Statistiken an Registrierte Nutzer nach Ziffer 7 betrifft.

 

8 ENTGELTE UND ZAHLUNG

8.1 Als Gegenleistung für die Nutzung der LeadDesk-Produkte im Rahmen des Vertrags hat der Kunde dem Anbieter die in der jeweils gültigen Preisliste des Anbieters genannten Entgelte zu zahlen. Die Entgelte sind ab dem Kalendermonat, in dem die Nutzung des LeadDesk-Dienstes begonnen hat, und nach Maßgabe der Rechnungen und Zahlungsanweisungen des Anbieters zu zahlen. Der Kunde ist berechtigt, innerhalb eines (1) Monats nach Eingang der Entgeltrechnung durch entsprechende Aufforderung vom Anbieter Angaben darüber zu verlangen, wie die für Telekommunikationsdienste zu zahlenden Entgelte berechnet wurden und entstanden sind. Verzugszinsen für fällige unbezahlte Beträge sind nach Maßgabe des finnischen Zinsgesetzes (633/1982 in der jeweils gültigen Fassung) zu berechnen.

8.2 Alle in der Preisliste des Anbieters genannten Entgelte und Preise, die für den vorliegenden Vertrag gelten, verstehen sich ohne Umsatzsteuern, Verkaufs- oder Gebrauchssteuern und ohne sonstige Steuern oder Abgaben. Der Kunde haftet für alle gegebenenfalls auf die Nutzung oder den Kauf der LeadDesk-Produkte anfallenden Steuern und Abgaben.

8.3 Laufende Entgelte (z.B. Lizenzen) sind vom ersten Rechnungsdatum des Vertrags bis zum Ende des darauffolgenden Jahres festgelegt, wenn die Rechnungsstellung zwischen dem 1.6. und dem 31.12. begonnen hat, bzw. bis zum Ende des laufenden Jahres festgelegt, wenn die Rechnungsstellung zwischen dem 1.1. und dem 31.5. begonnen hat. Die laufenden Entgelte für darauf folgende Jahre können jeweils um höchstens 5 % (fünf Prozent) oder um die lokale Inflationsrate erhöht, und die angehobenen Preise treten zum Zeitpunkt der nach der Entgeltanhebung gestellten Rechnung in Kraft.

8.4 Für den Fall, dass der Betrag des laufenden Entgelts (z.B. der Lizenzgebühr) weniger als EUR 300 monatlich beträgt, ist der Anbieter berechtigt, diese laufenden Entgelte für Dreimonatszeiträume jeweils im Voraus in Rechnung zu stellen. Außerdem hat der Anbieter das Recht, Dienste, die auf Basis ihrer Nutzung nachträglich abgerechnet werden, monatlich oder für Dreimonatszeiträume in Rechnung zu stellen.

8.5 Zahlt der Kunde dem Anbieter die vertragsgemäßen Entgelte nicht innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab Fälligkeit der Rechnung, kann der Anbieter ohne Vorankündigung die Bereitstellung der LeadDesk-Produkte an den Kunden so lange aussetzen oder die Nutzung dieser Produkte so lange beschränken, bis der Kunde dem Anbieter die laufenden Entgelte für die restliche  Laufzeit des Vertrags bezahlt hat. Aufgrund des Zahlungsverzugs des Kunden werden die laufenden Entgelte für die restliche Laufzeit des Vertrags fällig, und der Anbieter ist berechtigt, dem Kunden diese fälligen Entgelte in einem einzigen Betrag, der mit Zustellung der Rechnung fällig wird, in Rechnung zu stellen.

8.6 Sonderbedingungen für VoIP-Anrufe:

  • Zeitbasierte Preisgestaltung: Die Gebühren für VoIP-Gespräche werden nach der Gesprächsdauer berechnet, aufgerundet auf die nächste Minute.
  • VoIP-Lizenzen: Eine VoIP-Lizenz umfasst pro Kalendermonat 2500 Minuten / Agent, sofern mit dem Kunden nicht anders vereinbart. Darüber hinausgehende Minuten werden nach der jeweils gültigen Preisliste des Anbieters pro Minute abgerechnet.

 

9 KEINE GEWÄHRLEISTUNG

9.1 Der Anbieter wird angemessene Anstrengungen zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit der LeadDesk-Produkte unternehmen. Jedoch können bestimmte technische Probleme oder Wartungsarbeiten gelegentlich zu vorübergehenden Unterbrechungen führen. Soweit dies nach einschlägigen Rechtsvorschriften zulässig ist, behält sich der Anbieter das Recht vor, Funktionalitäten und Eigenschaften der LeadDesk-Produkte regelmäßig oder jederzeit mit oder ohne Vorankündigung vorübergehend oder dauerhaft zu modifizieren oder einzustellen, ohne dem Kunden gegenüber für eine Unterbrechung, Modifizierung oder Einstellung der LeadDesk-Produkte oder ihrer Funktionalitäten oder Eigenschaften zu haften, soweit dies rechtlich zulässig ist (also nicht bei Vorsatz des Anbieters).

9.2 Der Kunde versteht, stimmt zu und akzeptiert, dass der Anbieter nicht zur Wartung, zum Support, zur Verbesserung oder Aktualisierung der LeadDesk-Produkte oder zur Bereitstellung von bestimmten Inhalten über die LeadDesk-Produkte verpflichtet ist. Diese Ziffer wird in dem nach einschlägigem Recht größtmöglichen zulässigen Umfang durchgesetzt.

9.3 Die dem Kunden vom Anbieter bereitgestellten LeadDesk-Produkte werden „as is“ bereitgestellt. Der Anbieter gibt keine Zusicherungen, Gewährleistungen oder Garantien in Bezug auf die LeadDesk-Produkte ab und lehnt alle stillschweigenden und ausdrücklichen Gewährleistungen und Zusicherungen ab, insbesondere, jedoch nicht nur Gewährleistungen der Marktgängigkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck und der Nichtverletzung von Rechten Dritter.

9.4 Der Anbieter gewährleistet nicht, dass die LeadDesk-Produkte die Anforderungen, Erwartungen oder Verwendungszwecke des Kunden erfüllen oder diesen entsprechen werden oder dass die LeadDesk-Produkte frei von Mängeln, Fehlern oder Unterbrechungen sein werden.

 

10 HAFTUNGSBEGRENZUNG

10.1 Keine Partei haftet für sich aus dem Vertrag ergebende mittelbare, besondere oder Folgeschäden; dies umfasst auch, jedoch nicht nur, entgangene Gewinne oder Geschäfte oder Schäden oder Verluste aufgrund von Unterbrechungen des Geschäftsbetriebs der anderen Partei.

10.2 Der Anbieter haftet dem Kunden gegenüber nicht für diesem aufgrund einer Vernichtung oder eines Verlusts von Kundendaten entstehende Schäden und Aufwendungen. Der Anbieter haftet in keiner Weise für die Nutzung der LeadDesk-Produkte durch den Kunden selbst oder für sich daraus ergebende Schäden oder Verluste.

10.3 Der Anbieter übernimmt keinerlei Haftung für durch Netzverbindungen oder die Stromversorgung verursachte Probleme oder für sonstige Probleme, die von einem Drittdienstleister bereitgestellte Dienstleistungen oder Produkte betreffen.

10.4 Als einziges und ausschließliches dem Kunden zur Verfügung stehendes Rechtsmittel bei einer Verzögerung, einem Mangel oder einem Fehler hinsichtlich der Telekommunikationsdienste

  • hat der Anbieter wirtschaftlich zumutbare Anstrengungen zur Instandsetzung oder Korrektur der Telekommunikationsdienste zu unternehmen;
  • kann der Anbieter den Vertrag mit vorheriger schriftlicher Mitteilung an den Kunden kündigen, woraufhin der Anbieter etwaige Vorauszahlungen des Kunden auf die gekündigten Telekommunikationsdienste erstatten wird. Zahlungen des Kunden, die den Zeitraum vor der Kündigung betreffen, werden dem Kunden nicht erstattet.

10.5 Die Gesamthaftung des Anbieters für sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergebende Schäden ist begrenzt auf fünfzig (50) Prozent der Entgelte, die der Kunde dem Anbieter während der letzten zwei (2) Monate vor Eingang des Schadensersatzanspruchs tatsächlich für den LeadDesk-Dienst gezahlt hat.

10.6 Unbeschadet des Vorstehenden wird die Haftung für Schäden nicht begrenzt, soweit eine Haftungsbegrenzung gesetzlich nicht zulässig ist, wie beispielsweise eine Haftung für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.

 

11 GEHEIMHALTUNG

11.1 Die Parteien verpflichten sich jeweils, die vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei, insbesondere technische, finanzielle und geschäftliche Informationen (nachstehend „Vertrauliche Informationen“), vertraulich zu behandeln, es sei denn, die Offenlegung solcher Vertraulichen Informationen ist zur Erfüllung der in dem Vertrag genannten Pflichten notwendig. Jede Partei ist verpflichtet, den Zugang zu ihr von der jeweils anderen Partei übermittelten Vertraulichen Informationen ausschließlich auf diejenigen ihrer Mitarbeiter und Unterauftragnehmer zu beschränken, für die dieser Zugang zur ordnungsgemäßen Erfüllung der in dem Vertrag genannten Pflichten vernünftigerweise erforderlich ist. Für diese Mitarbeiter und Unterauftragnehmer müssen Geheimhaltungspflichten gelten, die den in dem Vertrag enthaltenen entsprechen.

11.2 Jede Partei hat die Verwendung Vertraulicher Informationen, die sie von der jeweils anderen Partei erhalten hat, bei Beendigung des LeadDesk-Dienstes unverzüglich einzustellen und angemessene Maßnahmen zu deren Vernichtung durchzuführen. Jede Partei ist jedoch zur Einbehaltung der durch Gesetze oder sonstige Vorschriften vorgeschriebenen Kopien berechtigt.

11.3 Die im vorliegenden Vertrag genannten Pflichten hinsichtlich Vertraulicher Informationen gelten nicht für Informationen, die:

  • nicht durch ein Verschulden der empfangenden Partei allgemein bekannt werden, was durch schriftliche Unterlagen der empfangenden Partei zu belegen ist;
  • von einem Dritten, der keiner Geheimhaltungspflicht unterliegt, rechtmäßig erlangt wurden;
  • der empfangenden Partei rechtmäßig bei Abschluss des Vertrags bekannt sind, was aus schriftlichen Unterlagen der empfangenden Partei hervorgeht;
  • von der empfangenden Partei ohne Rückgriff auf die Vertraulichen Informationen unabhängig entwickelt wurden, was durch schriftliche Unterlagen der empfangenden Partei zu belegen ist;
  • aufgrund von Rechtsvorschriften oder der Entscheidung einer Behörde oder eines zuständigen Gerichts offenzulegen sind.

 

12 LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

12.1 Die Laufzeit des Vertrags ist im Bestellschein genannt. Wenn im Bestellschein keine Laufzeit angegeben ist, tritt der Vertrag mit Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft und läuft für die Dauer von einem (1) Jahr; er verlängert sich automatisch um weitere Zeiträume von jeweils einem (1) Jahr zu dem zum Zeitpunkt der Verlängerung gültigen Listenpreis, sofern nicht eine Partei der anderen Partei mindestens drei (3) Monate vor Ablauf des betreffenden Bezugsjahres eine schriftliche Mitteilung über die Nichtverlängerung des Vertrags übermittelt. Unbeschadet des Vorstehenden kann der Anbieter den Vertrag dem Kunden gegenüber jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei (3) Monaten ordentlich kündigen.

12.2 Über die in vorstehender Ziffer 5 genannten Unterstützungspflichten des Anbieters hinaus hat der Anbieter auf Wunsch des Kunden für die Dauer von höchstens einem (1) Monat nach Beendigung des Vertrags angemessene Unterstützung hinsichtlich der Vertragsbeendigung zu leisten, die in der Unterstützung bei der Übertragung der verbliebenen Kundendaten vom LeadDesk-Dienst zu einem neuen, an die Stelle des LeadDesk-Dienstes tretenden Dienst besteht. Der Anbieter wird dem Kunden die geleistete Unterstützung im Zusammenhang mit der Vertragsbeendigung gemäß der jeweils gültigen Preisliste des Anbieters in Rechnung stellen. Sämtliche Kosten des Anbieters, die im Zusammenhang mit dessen Unterstützung bei der Vertragsbeendigung anfallen, sind dem Anbieter zusätzlich zu erstatten.

12.3 Eine Partei kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn die andere Partei ihr Vertragspflichten in wesentlichem Umfang verletzt und die Verletzung nicht innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung über die Vertragsverletzung beseitigt. Der Kunde erkennt an, dass die Nichtzahlung der im Vertrag genannten Entgelte seitens des Kunden eine wesentliche Vertragsverletzung darstellt, und er erkennt an, dass der Anbieter die Bereitstellung der LeadDesk-Produkte an den Kunden aufgrund dieser Nichtzahlung seitens des Kunden ohne vorherige Ankündigung einstellen kann.

12.4 Der Anbieter kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung insgesamt oder teilweise kündigen, wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird oder der Kunde liquidiert wird und der Anbieter berechtigterweise davon ausgehen kann, dass dies seine Zahlungsfähigkeit beeinträchtigt.

12.5 Bei Ablauf der Laufzeit oder Beendigung des Vertrags hat der Kunde sämtliche gemietete LeadDesk-Ausrüstung und etwaige Vertrauliche Informationen des Anbieters unverzüglich zurückzugeben.

12.6 Diejenigen Bestimmungen des Vertrags, die aufgrund ihrer Wesens vernünftigerweise über die Beendigung oder einen anderweitigen Ablauf des Vertrags hinaus fortgelten sollten, gelten auch nach einem Ablauf bzw. nach einer Beendigung des Vertrags fort.

 

 

13 SONSTIGES

13.1 Sofern zwischen den Parteien nicht anders vereinbart, gewährt der Kunde LeadDesk eine nicht-exklusive, weltweite, gebührenfreie Lizenz zur Nutzung des Namens, Logos und der Marken des Kunden zu Marketing- und Werbezwecken. Dies umfasst, ist jedoch nicht beschränkt auf die Nutzung des Namens und Logos des Kunden auf der Website von LeadDesk, in Kundenlisten, Fallstudien, Pressemitteilungen und anderen Marketingmaterialien. LeadDesk stellt sicher, dass jede solche Nutzung in Übereinstimmung mit den Markenrichtlinien des Kunden erfolgt (falls bereitgestellt). Der Kunde kann diese Erlaubnis jederzeit schriftlich widerrufen, und LeadDesk wird die Verwendung des Namens, Logos oder der Marken des Kunden in neuen Materialien nach einer angemessenen Frist einstellen.

13.2 Anwendbares Recht und Streitbeilegung. Der Vertrag und seine Auslegung unterliegen finnischem Recht unter Ausschluss seines Kollisionsrechts bzw. seines Internationalen Privatrechts. Die Parteien sollen versuchen, sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergebende Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche oder Fragen einer Verletzung, der Kündigung oder der Unwirksamkeit des Vertrags durch Verhandlungen zwischen den Parteien für die Dauer von dreißig (30) Tagen einvernehmlich beizulegen; gelingt dies nicht, ist über die Streitigkeit, die Meinungsverschiedenheit oder den Anspruch im Wege eines Schiedsverfahrens gemäß der Schiedsordnung der Zentralen Handelskammer Finnlands durch einen (1) Schiedsrichter endgültig zu entscheiden. Das Schiedsverfahren ist in Helskinki, Finnland, in englischer Sprache durchzuführen. Der Schiedsspruch ist endgültig und für beide Parteien bindend. Unbeschadet des Vorstehenden kann der Anbieter jederzeit Klage beim Bezirksgericht Helsinki gegen den Kunden erheben.

13.3 Unterauftragnehmer. Jede Partei hat das Recht, ihre Pflichten aus dem Vertrag an Unterauftragnehmer zu übertragen. Jede Partei ist verpflichtet, die Einhaltung der Bestimmungen des Vertrags durch ihren Unterauftragnehmer sicherzustellen. Jede Partei haftet für die Handlungen ihrer Unterauftragnehmer in gleicher Weise wie für ihre eigenen Handlungen. Überdies erteilt der Kunde seine allgemeine Erlaubnis dazu, dass der Anbieter seine verbundenen Unternehmen und andere Unterauftragnehmer als Unterauftragsverarbeiter zur Verarbeitung Personenbezogener Daten im Rahmen der Bereitstellung des LeadDesk-Dienstes einsetzt, soweit diese Beauftragung nicht dazu führt, dass einschlägiges Recht nicht eingehalten wird oder dass die Pflichten des Anbieters aus dem Vertrag nicht erfüllt werden. Der Anbieter stellt sicher, dass die eingesetzten Unterauftragsverarbeiter entsprechend qualifiziert sind, einen Datenverarbeitungsvertrag mit dem Anbieter geschlossen haben sowie Datenverarbeitungspflichten erfüllen, die den für den Anbieter im Rahmen des vorliegenden Vertrags geltenden entsprechen. Der Anbieter haftet dem Kunden gegenüber für die von den Unterauftragsverarbeitern des Anbieters durchgeführte Verarbeitung Personenbezogener Daten. Der Anbieter ist in der Auswahl und dem Austausch seiner Unterauftragsverarbeiter frei. Auf Verlangen hat der Anbieter den Kunden über die jeweils eingesetzten Unterauftragsverarbeiter zu informieren.

13.4 Höhere Gewalt. Es gilt nicht als Verletzung des Vertrags, wenn eine Partei ihr obliegende Pflichten aus dem Vertrag nicht erfüllt und der Grund dafür ausschließlich arbeitsrechtliche Störungen, Feuer, Kriegshandlungen oder Naturereignisse, eine Störung des Informationsnetzwerks oder des Telekommunikationsnetzwerks, eine behördliche Anordnung oder ähnliche, nicht von der Partei zu vertretende Gründe sind. Dauert das Ereignis mehr als einen (1) Monat an, kann jede Partei den Vertrag der jeweils anderen Partei gegenüber schriftlich mit sofortiger Wirkung kündigen.

13.5 Abtretung. Sofern in dem Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, darf der Kunde den Vertrag oder ein damit verbundenes Recht nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters abtreten. Der Anbieter ist zur Abtretung und Übertragung des Vertrags auf ein verbundenes Unternehmen oder einen Dritten oder im Rahmen einer Veräußerung seines Geschäftsbetriebs, die den Vertrag oder einen Teil des Vertrags betrifft, berechtigt.

13.6 Änderungen. Der Anbieter ist zur Änderung des Vertrags und jeglicher Anlagen, insbesondere, jedoch nicht nur der für die LeadDesk-Produkte in Rechnung gestellten Entgelte, durch Übermittlung einer schriftlichen Mitteilung an den Kunden an dessen im Bestellschein angegebene Anschrift oder E-Mail-Adresse unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von einem (1) Monat berechtigt. Sollte der Kunde die vom Anbieter vorgenommene Änderung des Vertrags oder seiner Anlagen nicht akzeptieren, ist er berechtigt, den Vertrag dem Anbieter gegenüber schriftlich unter Einhaltung einer Frist von mindestens zwei (2) Wochen vor dem Tag des Inkrafttretens der jeweiligen Änderung zu kündigen.

13.7 Kein Verzicht. Verzichtet eine Partei zu irgendeinem Zeitpunkt darauf, die Durchführung von Bestimmungen des Vertrags zu verlangen, so bleibt ihr Recht auf Durchsetzung dieser Bestimmungen davon unberührt, und der Verzicht einer Partei auf Geltendmachung einer Verletzung einer Vertragsbestimmung ist nicht als Verzicht dieser Partei auf die Geltendmachung einer nachfolgenden Verletzung dieser Bestimmung oder auf die Geltendmachung der Verletzung einer anderen Bestimmung des Vertrags auszulegen.

13.8 Gesamte Vereinbarung und Überschriften. Der Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung der Parteien über den Vertragsgegenstand dar und ersetzt alle früheren diesbezüglichen Angebote, Verständigungen und Vereinbarungen. Ungeachtet der Frage, welche Partei den Vertrag im Einzelnen entworfen hat, ist dieser so auszulegen, als ob der Vertrag von den Parteien gemeinsam abgefasst wurde. Titel und Überschriften des Vertrags dienen lediglich der Übersichtlichkeit und ändern die Bedeutung oder Auslegung des Vertrags nicht.

13.9 Salvatorische Klausel. Sollte eine Regelung oder Bestimmung des Vertrags für rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen und Bestimmungen des Vertrags nicht berührt.

13.10 Übersetzung. Bei dieser deutschen Fassung handelt es sich lediglich um eine unverbindliche Übersetzung des englischen Originaltextes. Im Falle von Widersprüchen, Abweichungen oder Lücken der beiden Versionen geht in jedem Fall die englische Version des Vertrags und/oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser unverbindlichen deutschen Übersetzung vor.